Hinweise: Schreckschuss-, bzw. Signalwaffen mit PTB-Kennzeichen: Jeder Bürger, der älter als 18 Jahre ist, darf eine solche Waffe ohne Erlaubnis erwerben und besitzen. Siehe auch im Abschnitt " Führen einer erlaubnisfreien Waffe"!
Führen einer erlaubnisfreien Waffe: Unter „Führen” versteht der Gesetzgeber das Mitführen einer Schusswaffe in geladenem und/oder zugriffsbereitem Zustand. Zum Führen von Schreckschusswaffen ist seit dem 01.04.03 der „kleine Waffenschein” erforderlich. Der kleine Waffenschein wird von Ihrer zuständigen Behörde (Landkreis oder Stadt) ausgestellt und kostet dort 50.- €. Für Cloppenburg hier die näheren Informationen. Der Transport von Waffen erfolgt ungeladen und verpackt z.B. in einem abgeschlossenem Waffenkoffer oder Futteral. Das ist dann kein Führen im Sinne des Waffengesetzes und dafür ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. |